AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Marit Heidrich, Kapitel 2, Wandel, Beratung & Moderation

 

  1. ALLGEMEINES

Marit Heidrich führt Beratungsleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin (im Folgenden auch Klient/Klientin) als angenommen.

Weitere Vereinbarungen sind für Marit Heidrich nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden.

Die von Marit Heidrich abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Marit Heidrich nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

Marit Heidrich ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von ihr auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Klienten/von der Klientin selbst bereitzustellen.

Marit Heidrich erbringt ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von ihr auf Plausibilität überprüft.

Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.

  1. ANGEBOTE, HONORARE

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Beratungsleistungen werden die in der Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten/der Klientin gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.

Die Termine für Telefon-Beratung werden zwischen Beraterin und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Beratungs-Honorars.

Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von Marit Heidrich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

  1. ABSAGE EINES TERMINS

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch.

Zeit und Ort der Beratung werden von den Beratungspartnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient/die Klientin verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.

Erklärt der Auftraggeber ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes den Rücktritt vom Beratungsvertrag oder verschiebt dieser einen fix vereinbarten Termin, so ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Stornogebühr verpflichtet:

 Storno ab Auftragserteilung bis 8 Wochen vor Auftragsbeginn/Termin: 25 % des vereinbarten Honorars

Storno zwischen 8 und 4 Wochen vor Auftragsbeginn/Termin: 50 % des vereinbarten Honorars

Storno zwischen 4 und 2 Wochen vor Auftragsbeginn/Termin: 75 % des vereinbarten Honorars

Storno zwischen 2 Wochen vor Auftragsbeginn und Auftragsbeginn/Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung nach Auftragsbeginn aus Gründen, die in die Sphäre des Auftraggebers fallen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kapitel 2, so behält Kapitel 2 den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für die gesamte Stundenzahl, die für die gesamte vereinbarte Beratungsleistung zu erwarten gewesen ist, zu leisten.

  1. HÖHERE GEWALT UND SONSTIGE LEISTUNGSHINDERNISSE

Marit Heidrich ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Beratungstermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.

In diesem Fall wird die Beraterin den Klienten/die Klientin schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient/die Klientin unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

  1. COPYRIGHT

Alle an den Klienten/die Klientin ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten/der Klientin bestimmt.

Das Urheberrecht an den Beratungskonzepten und Unterlagen gehört allein Marit Heidrich. Dem Klienten/der Klientin ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Marit Heidrich ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

  1. VERSICHERUNGSSCHUTZ

Jeder Klient/jede Klientin trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Beratungssitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Veranstalter von Team-Beratungen, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber/die Auftraggeberin. Die Teilnehmer/die Teilnehmerinnen haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Marit Heidrich.

  1. HAFTUNG

Die Informationen und Ratschläge in Beratungssitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch die Beraterin sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Marit Heidrich handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.

Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten/der Klientin. 

  1. VERTRAULICHKEIT

Marit Heidrich verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten/der Klientin auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

Darüber hinaus verpflichtet sich Marit Heidrich, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

  1. MITWIRKUNGSPFLICHT DES/DER AUFTRAGGEBERS/AUFTRAGGEBERIN

Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Sie beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Marit Heidrich möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Beratung ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Marit Heidrich steht dem Klienten/der Klientin als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten/von der Klientin geleistet. Der Klient/Die Klientin sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

  1. ABGRENZUNG ZUR PSYCHOTHERAPIE

Beratung ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Beratung basiert auf einer Berater/Beraterin-Klienten/Klientin-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Beraters/der Beraterin klar von Therapeuten/Therapeutinnen und Ärzten/Ärztinnen abgrenzt.

Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht, alte Wunden zu heilen. Beratung ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Beratung dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.

Das Ergebnis einer Beratung stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNG

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten/der Klientin einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

  1. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist Kiel. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Kiel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Kiel, 14.08.2022